Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Bedingungen sind integrierter Bestandteil der Offerte, der Bestellung, der Lieferung, der Auftragsbestätigung und der Rechnung.
1.2 Für alle vorliegenden und künftigen Angebote und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Bestellung gelten diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als akzeptiert. Abweichungen und besondere Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt oder wenn der Auftrag stillschweigend zu den getroffenen Bedingungen ausgeführt wird.
1.3 Die vorliegenden Bedingungen können durch entsprechende Anzeige an den Kunden jederzeit abgeändert oder widerrufen werden.
2. Offertstellung
2.1 Alle unsere Offerten, schriftlich, telefonisch oder mündlich, verstehen sich freibleibend, falls nichts anderes schriftlich vereinbart. Wir bemühen uns, die angebotenen Preise, Mengen, Qualitäten und Lieferfristen einzuhalten.
3. Umfang der Lieferung
3.1 Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Bestellung, resp. die Auftragsbestätigung massgebend. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden separat berechnet.
4. Vorschriften am Bestimmungsort
4.1 Der Besteller hat Letec AG auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferung, die Montage, den Betrieb sowie auf Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.
5. Preise
5.1 Die Preise verstehen sich netto ab Letec AG in frei verfügbaren Schweizerfranken, ohne irgendwelche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. die Kosten für Verpackung, Entsorgung, Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen, gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, (Entsorgungs-) Gebühren und Zöllen zu tragen. Obige Daten sind verbindlich, sofern für einzelne Aufträge nicht spezielle schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
5.2 Versand- und Verpackungskosten. Post: Porto und Verpackung, evtl. Expresszuschlag; für übrige Lieferungen gemäss Frachttarif der schweiz. Spediteure. Mindestwarenwert Fr. 100.-, plus Porto.
5.3 Letec AG behält sich eine Preisanpassung vor, falls zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsmässigen Ablieferung die Lohnansätze, die Materialpreise oder Angaben und Wechselkurse ändern.
5.4 Ausdrücklich nicht im Preis inbegriffen sind: Die zur Inbetriebnahme nötigen baulichen und elektrischen Installationen etc. Desgleichen Schalter, Schütze und Kabelkanäle soweit sie nicht serienmässig zu den Geräten gehören.
5.5 Webshop: Das Angebot im Webshop ist freibleibend. Die Angaben in unserem Webshop (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Insbesondere kann für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen keine Haftung übernommen werden.
Der Kunde anerkennt insbesondere, dass Preiserhöhungen in der Zeit zwischen Bestellung des Kunden im Webshop und Lieferung durch die Letec AG erfolgen können, was den Kunden berechtigt, die Lieferung jener Produkte abzulehnen, deren Preis sich erhöht hat. Der Kunde hat in diesen Fällen Anspruch auf Rückerstattung einer allenfalls geleisteten Vorauszahlung für die nicht gelieferten Produkte; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil von Letec AG ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art wie folgt zu leisten: Barzahlung (EC-Direkt, Postcard. Keine Kreditkarten). Für Rechnungsstellung wird ein Zuschlag gemäss Ansatz verrechnet. Zahlungsziel: 10 Tage netto ab Fakturadatum. Andere Zahlungsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Garantierückbehalte sind nicht gestattet. Bei Teillieferungen hat die Zahlung entsprechend dem Umfang der einzelnen Lieferungen zu erfolgen. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, sobald in der Schweiz Schweizerfranken zur freien Verfügung von Letec AG gestellt worden sind.
6.2 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebnahme oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die Letec AG nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von Letec AG nicht anerkannten Gegenforderungen des Bestellers zu kürzen oder zurückzuhalten. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht wird oder wenn sich an der Lieferung Nacharbeiten als notwendig erweisen.
6.3 Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der sich nach den am Domizil des Bestellers üblichen Zinssätzen richtet, jedoch mindestens 6 Prozent pro Jahr beträgt. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zur vertragsgemässen Zahlung nicht aufgehoben.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Letec AG behält sich das Eigentum an Ihrer Lieferung bis zu derer vollständiger Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums von Letec AG erforderlich sind, mitzuwirken und erteilt mit Unterzeichnung des Auftrags resp. der Bestellung Letec AG Vollmacht, falls es nötig erscheint, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.
7.2 Der Besteller ist verpflichtet, Letec AG Zugriffe von Drittpersonen auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8. Lieferfrist
8.1 Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag, resp. die Bestellung unterschrieben ist, sämtliche behördlichen Formalitäten wie Einfuhr- und Zahlungsbewilligungen eingeholt, die bei Bestellung zu erbringenden Zahlungen und allfällige Sicherheiten geleistet sind. Sie gilt als eingehalten, wenn bei ihrem Ablauf die Lieferung am Domizil von Letec AG bereitgestellt ist.
8.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:
a) Wenn Letec AG die zur Ausführung der Bestellung benötigten Angaben nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie der Besteller nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht.
b) Wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens von Letec AG liegen, ungeachtet, ob sie bei ihm, beim Besteller oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Materialien, Ausschusswerden von wichtigen Werkstücken, behördlichen Massnahmen.
c) Wenn der Besteller mit dem von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
8.3 Eine Konventionalstrafe für verspätete Lieferung bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
8.4 Der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages, resp. Stornierung der Bestellung wegen Verspätung der Lieferung.
8.5 Express: Von 07.30 bis 16.00 Uhr werden Express-Sendungen mit Zuschlag des Express-Portos ausgeführt. Nach 16.00 Uhr erfolgt ein pauschaler Express-Zuschlag von mindestens Fr. 30.-.
8.6 Wurde die Lieferung auf Abruf vereinbart, so ist die Ware spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Bereitschaftstermin abzurufen. Nach dieser Frist ist der Lieferant berechtigt, die volle Zahlung einzufordern und für die weitere Einlagerung und eventuelle Behebung von Stillstandschäden Rechnung zu stellen.
9. Prüfung und Abnahme der Lieferung.
9.1 Der Besteller hat Letec AG allfällige Mängel innert 10 Tagen schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als angenommen.
9.2 Die verkauften Artikel entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und sind, sofern erforderlich, geprüft (SEV, EMPA, SVGM, etc.).
9.3 Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und/oder Auflösung des Vertrags, ist ausgeschlossen.
10. Ansichts-, Probe-, Ausstellungs- und Konsignationslieferungen
10.1 Für Schäden, die Waren solcher Lieferungen erleiden, haftet der Kunde. Der Lieferant behält sich jederzeit Verfügungs- und Eigentumsrecht vor. Ansichts- und Probesendungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innert 10 Tagen nach Empfang der Ware franko zurückzusenden, andernfalls erfolgt Verrechnung.
11. Lieferung/Nutzen und Gefahr
11.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgabe der Lieferung ab Letec AG auf den Besteller über, selbst wenn die Lieferung franko, cif, fob, unter ähnlicher Klausel oder einschliesslich Installation erfolgt. Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die Letec AG nicht zu vertreten hat, so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert.
12. Transport und Versicherung
12.1 Besondere Wünsche betreffend Transport und Versicherung sind Letec AG rechtzeitig schriftlich bekanntzugeben. Der Transport erfolgt auf Rechnung des Bestellers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.
12.2 Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch wenn sie von Letec AG abzuschliessen ist, geht sie auf Rechnung auf Gefahr des Bestellers.
13. Stornierung einer Bestellung (mündliche oder schriftliche Bestellung)
13.1 Storniert der Kunde seine Bestellung so gelten folgende Bedingungen: Für alle Artikel in der offiziellen Preisliste (Shop) beträgt die Annullationsgebühr 10% des Auftragswertes, mindestens jedoch Fr. 100., höchstens aber Fr. 500..
13.2 Artikel, die nicht in der Preisliste (Shop) aufgeführt sind und durch die Letec für den Kunden extra bestellt werden müssen, können nicht annulliert werden. Will der Kunde dennoch von der Bestellung zurücktreten wird eine Annullationsgebühr in der Höhe des Verkaufspreises fällig, mindestens aber Fr. 150..
14. Garantiebestimmungen
14.1 Garantieansprüche hat der Kunde ausdrücklich als solche geltend zu machen. Der Kunde ist für den Nachweis des Garantieanspruchs verantwortlich. Die Quittung gilt als Garantieschein. Der Lieferant verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit nachweisbar zufolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich und nach seiner Wahl in seinen Werkstätten zu reparieren oder zu ersetzen. Es besteht kein Anspruch auf einen Neuersatz. Defekte Geräte sind uns franko einzusenden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten und müssen auf Verlangen zurückgegeben werden. Jede Haftung für Schadenersatzforderungen, (insbesondere als Folge direkter oder indirekter Schäden) sowie für Unkosten und Montagekosten sind wegbedungen. Fahrtweg und zusätzliche Arbeiten gehen zu Lasten des Kunden. Es besteht kein Anspruch auf Wandelung oder Minderung. Jeder weitere Anspruch, insbesondere auf Schadenersatz und Auflösung des Vertrages, ist ausgeschlossen.
Die Reparatur und Wartung von Software (auch im Garantiefall) ist in jedem Fall ausgeschlossen.
14.2 Die Garantiezeit beträgt in der Regel 12 Monate, oder die vom Hersteller gewährte Garantiezeit. Sie beginnt mit Abgang der Lieferung ab Letec AG oder sofern auch die Installation vom Lieferanten übernommen wurde, bei der ersten Inbetriebnahme. Werden Versand oder Installation verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die Letec AG nicht zu vertreten hat, so endet die Garantiezeit in jedem Fall spätestens 1 Monat nach der vom Hersteller gewährten Garantiezeit.
14.3 Für ersetzte Teile, sowie Occasionsgeräte gilt, falls nichts anderes festgelegt, eine Garantiefrist von 3 Monaten.
14.4 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Handhabung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht von Letec AG ausgeführter Installationsarbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die Letec AG nicht zu vertreten hat.
14.5 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Letec AG Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen; ferner, wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und Letec AG den Schaden beheben kann.
14.6 Für Fremdlieferungen übernimmt Letec AG die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtungen des Unterlieferanten.
15. Haftung
15.1 Letec AG hat die Lieferung vertragsgemäss auszuführen und seine Garantiepflicht zu erfüllen. Hingegen ist jede weitere Haftung gegenüber dem Besteller für irgendwelche Schäden wegbedungen.
16. Rücknahmen
16.1 Bei Rücknahme von Altgeräten wird eine Entsorgungsgebühr erhoben, wenn diese nicht schon im Verkaufspreis enthalten ist.
16.2 Softwarepakete und CD-ROMs können nicht retourniert werden. Kompatibilitätsprobleme stellen keinen Rücknahmegrund dar.
16.3 Falschlieferungen, welche durch Letec AG ausgeführt wurden, werden nur mit vorzeitiger Ankündigung zurückgenommen.
17. Gültigkeit
17.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, sofern sie von Letec AG ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind. Die Servicepreisliste, die ebenfalls unter www.letec.ch heruntergeladen werden kann, ist integrierender Bestandteil dieser AGB.
18. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendbares Recht
18.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist der Sitz der jeweiligen Letec AG.
18.2 Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Volketswil, 25. Januar 2010 ch